Conditions générales de Rega-Sense SA
1. Allgemeines
Die Rega-Sense AG in Düdingen (in der Folge Rega-Sense genannt) beliefert ihre Abonnenten mit Radio- und TV-Signalen sowie weiteren Dienstleistungen in den Gemeinden Alterswil, Cordast, Bösingen, Brünisried, Düdingen, Gammen, Gurmels, Heitenried, Kleinbösingen, Kleingurmels, Klein-Gümmenen, Kriechenwil, Laupen, Liebistorf, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb, Rechthalten, Rizenbach, Berg/Ried bei Schmitten, St. Antoni, St. Ursen, Tafers, Wallenbuch und Zumholz. Als Abonnent gilt, wer von der Rega-Sense Signale bezieht. Als Abonnent kann auch ein Vertreter von mehreren Bezügern, Mietern, Berechtigten etc. auftreten. Die minimale Vertragsdauer beträgt 12 Monate.
2. Signallieferung / Betriebsunterbruch
Die Rega-Sense ist bemüht, eine möglichst unterbruchsfreie und qualitativ hochstehende Signallieferung sicherzustellen. Eine absolute Liefergarantie kann jedoch nicht garantiert werden. Kurze Unterbrüche bei Reparaturen, Unterhaltsund Erweiterungsarbeiten sind unvermeidlich. Der Abonnent hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Schäden, welche aus Unterbruch oder Einschränkung der Signallieferung entstehen.
3. Senderwahl
Die Auswahl der Sender ist Sache der Rega-Sense resp. deren Signallieferanten. Wünsche der Abonnenten werden soweit möglich berücksichtigt.
4. Kündigung
Der Abonnent kann das Benutzungsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten auf Ende Monat kündigen. Der Anschluss wird unmittelbar nach dem Kündigungstermin plombiert oder abgehängt.
5. Gebühren
Die Kabelanschlussgebühren sind im voraus zahlbar und
werden einmal jährlich erhoben, gegen Aufpreis auch halboder vierteljährlich. Erfolgt die Freischaltung vor dem 10.
Tag des Monats, wird der ganze Monat in Rechnung gestellt. Es wird nicht zwischen TV- und Radiogebühren unterschieden. Somit wird die ganze Gebühr geschuldet, auch
wenn nur TV- oder nur Radioprogramme empfangen werden. Auch Bezüger von ausschliesslich digitalen Signalen (Radio/TV, aber auch Internet/Telefonie des Anbieters Senselan GmbH) schulden der Rega-Sense die Kabelanschlussgebühren.
Allfällige Gebührenänderungen werden mit der Rechnungsstellung mitgeteilt und gelten ohne Kündigung innert 30 Tagen als akzeptiert.
Bei fehlender Angabe eines Fälligkeitsdatums oder einer Zahlungsfrist gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, d.h. auch ohne Mahnung, im Verzug, und die Rega-Sense ist berechtigt, für den ausstehenden Betrag Mahnspesen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug, spätestens jedoch nach der 3. Mahnung, ist die Rega-Sense berechtigt, die betroffene Dienstleistung sowie alle übrigen Dienstleistungen sofort zu unterbrechen oder zu beenden.
6. Anschluss
Der Anschluss ans Kabelnetz der Rega-Sense kann mündlich oder schriftlich beantragt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Anschluss besteht nicht. Für den Anschluss einer Liegenschaft wird eine einmalige Anschlussgebühr in Rechnung gestellt. Diese hat keinen Zusammenhang mit den wiederkehrenden Kabelanschlussgebühren (siehe Punkt 5).
7. Signalübergabestelle / Hausinstallation
Die Anschlussleitung bis Parzellengrenze ist Sache der Rega-Sense. Die Grabarbeiten auf dem Grundstück selber sind Sache des Hauseigentümers. Er hat die entsprechenden Kosten zu tragen. Die Signalübergabestelle ist beim Hausanschlusskasten.
Die Hausinstallation ist Sache des Hauseigentümers. Sie ist entsprechend den heutigen technischen Anforderungen bzw. entsprechend den Normen der Rega-Sense zu erstellen und zu unterhalten. Der Hauseigentümer hat die entsprechenden Kosten zu tragen.
8. Wohnungswechsel / Adressänderung
Wohnungswechsel und Adressänderungen sind der RegaSense mindestens 3 Wochen vor dem Umzug mitzuteilen,
nach Möglichkeit unter Angabe des Namens des Vor- und Nachmieters. Bei Wegzug aus dem von der Rega-Sense versorgten Gebiet hat der Abonnent das Benutzungsverhältnis ordnungsgemäss (gemäss Ziff 4) zu kündigen.
9. Kontrolle
Die von der Rega-Sense beauftragten Personen sind berechtigt, die Liegenschaft samt Räumlichkeiten für Installationen, Kontrollen, Reparaturen etc. nach Voranmeldung zu betreten.
10. Dienstbarkeit
Der Eigentümer gewährt der Rega-Sense bzw. deren Rechtsnachfolgerin die für den Anschluss einer Liegenschaft notwendigen Begehungs-, Durchleitungs- und Installationsrechte für das entsprechende Grundstück unentgeltlich.
11. Haftung
Die Rega-Sense übernimmt keine Haftung für den Inhalt und die Verfügbarkeit der TV- und Radioprogramme. Jede weitere Haftung der Rega-Sense für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand
Auf diesem Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist für beide Parteien der Sitz der Rega-Sense AG.
Rega-Sense AG, Januar 2022
Conditions générales de senseLAN Sarl
1. Gegenstand
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsverhältnisse zwischen der senseLAN GmbH (im folgenden „senseLAN“ genannt)
und den Kundinnen und Kunden (im folgenden “Kunde” genannt)
für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von senseLAN.
Als Kunde wird jede juristische oder natürliche Person bezeichnet,
die mit senseLAN einen Vertrag abgeschlossen hat. Dies gilt auch
für Personengesellschaften. Eine natürliche Person kann nur Kunde
werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt ist.
2. Leistungen
Umfang und Inhalt der Dienstleistungen sind in den Servicevereinbarungen der jeweiligen Dienstleistung beschrieben. Diese sind integrierender Bestandteil des Vertrages mit senseLAN.
senseLAN erbringt ihre Dienstleistungen grundsätzlich 24 Stunden
pro Tag und 7 Tage pro Woche. Störungen technischer Art, die im
Verantwortungsbereich der senseLAN liegen, werden umgehend lokalisiert und innert nützlicher Frist behoben.
senseLAN kann jedoch keine Gewähr für eine ununterbrochene
und korrekte Erbringung der Dienstleistung geben, insbesondere
wenn Unterbrüche auf übergeordneten Netzen oder Zugängen eintreten. senseLAN akzeptiert bei Unterbrüchen keine Schadenersatz-forderungen.
3. Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen im Rahmen der
Vorschriften dieses Vertrages sowie der anwendbaren Gesetze zu
benutzen und alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Der Kunde ist für die Benutzung der Dienstleistungen verantwortlich und haftbar, auch für deren Benutzung durch Dritte. Entsprechend sind alle in Rechnung gestellten Beträge für die Benutzung der Dienstleistungen durch den Kunden zu bezahlen. Wenn
Inhalte, auch durch Dritte, mittels der Dienstleistungen übertragen
werden, übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für den
Inhalt dieser Mitteilungen.
senseLAN behält sich vor, jederzeit nach eigenem Ermessen und
ohne vorherige Benachrichtigung dem Kunden den Zugang zu
Dienstleistungen zu sperren, falls dieser oder ein Dritter in Verbindung mit der Dienstleistung Handlungen vornimmt oder unterlässt,
die nach Meinung von senseLAN zu einer Haftung führen könnten
oder gegen diesen Vertrag oder gegen anwendbares Recht verstossen.
Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte Verwendung und Aufbewahrung von allfälligen Zugangscodes wie Benutzeridentifikationen und Passworten. senseLAN übernimmt keine Verantwortung
für Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung von Zugangscodes erfolgen. Der Kunde hat Adressänderungen der senseLAN mindestens 3 Wochen vor dem Umzug mitzuteilen.
4. Kauf von Geräten und Zubehör
Geräte und Zubehör, welche der Kunde bei senseLAN bezieht, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum
der senseLAN. Der Kunde räumt senseLAN das Recht ein, einen
Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
Nutzen und Gefahr an gekauften Geräten geht mit Auslieferung auf
den Kunden über. Die Garantieleistungen richten sich nach der
Herstellergarantie.
Im Fall eines Sachmangels hat der Kunde einen Anspruch auf
Nachbesserung. Ansprüche auf Wandelung oder Minderung sind
ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
Schäden durch unsachgemässe Benützung.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind integrierende Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen. senseLAN kann die Preise jederzeit unter Einhaltung einer
Ankündigungsfrist von 30 Tagen ändern. Die Pflicht zur Bezahlung
der Gebühren beginnt am Tag der Erbringung einer Dienstleistung
durch senseLAN. Alle Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist senseLAN berechtigt, die betroffene Dienstleistung zu unterbrechen. Auch während eines solchen Unterbruchs
sind monatliche Kosten sowie weitere durch den Kunden verursachte Kosten zu bezahlen.
Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die senseLAN durch einen Zahlungsverzug entstehen. senseLAN kann zudem eine Mahngebühr
erheben. Hat die senseLAN begründete Zweifel daran, dass der
Kunde die Zahlungsbedingungen einhalten wird, kann vom Kunden
eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung verlangt werden.
6. Haftung und Garantie
senseLAN übernimmt keine Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit
und die Verfügbarkeit der Inhalte und Angebote im Internet. senseLAN und die Anbieter von Diensten haften nicht für Schäden, die
aus der Teilnahme am Betrieb und der Benutzung von Diensten im
Rahmen des Internet entstehen können.
7. Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen
Die Vertragsdauer und Kündigungs-bedingungen sind in den Service-vereinbarungen der jeweiligen Dienstleistungen festgelegt.
senseLAN kann ihre Dienstleistungen unverzüglich unterbrechen
und den Vertrag frist- und entschädigungslos aufheben, wenn der
Kunde die Vertragsbedingungen missachtet oder die Dienstleistungen missbräuchlich verwendet.
Bereits bezahlte Entgelte für die Dienstleistungen verfallen zu
Gunsten der senseLAN.
8. Vertragsänderung
senseLAN behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Servicevereinbarungen, die Dienstleistungen sowie die Preise jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen und verbindlichen Informationen sind auf der Website www.senselan.ch publiziert.
Die Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.
Im Falle von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Servicevereinbarungen, Dienstleistungen oder Preise durch senseLAN ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne weitere Kostenfolge mit sofortiger Wirkung innerhalb von 14 Tagen seit Publikation
oder in Krafttretung der neuen Bestimmungen schriftlich zu kündigen.
9. Datenschutz
Es gelten die geltenden Bestimmungen des Fernmelde- und Datenschutzes. Nur Daten, welche für die Vertragserfüllung, damit auch
zur Beziehung zum Kunden und deren Entwicklung, der Verrechnung und Rechnungsstellung, der Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie der Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqualität notwendig sind, werden von senseLAN bearbeitet und
gespeichert.
Der Kunde anerkennt dass senseLAN Kundendaten intern benutzen und bearbeiten darf. Ferner stimmt der Kunde zu, dass senseLAN Kundendaten zwecks Leistungsverbesserung oder zu Fehlerdiagnose oder für Inkassozwecke an ausgewählte Dritte weitergeben kann. Dazu gehören die technischen Betreuerfirmen der senseLAN.
Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden werden Dritten keine
Daten für Verkaufs-, Marketing- oder Werbezwecke weitergegeben.
10. Geistiges Eigentum und andere Rechte
Der Kunde erhält von senseLAN die Gewähr für das Recht zu Gebrauch und Nutzung. Alle übrigen Rechte wie insbesondere Eigentum- und Markenrecht, Urheberrechte an und in Zusammenhang
mit den Dienstleistungen verbleiben bei senseLAN und allfälligen
berechtigten Dritten und dürfen von den Kunden nicht genutzt werden.
11. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von senseLAN.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und allgemeine Bestimmungen
Auf diesem Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen senseLAN und
dem Kunden ist Tafers.
senseLAN ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl
auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Servicevereinbarung unwirksam
sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen.
Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am Nächsten
kommt.
senseLAN GmbH, Oktober 2011
Servicevereinbarung Internet
1. Parteien und Gegenstand der Servicevereinbarungen
Die folgende Vereinbarung wird zwischen der senseLAN GmbH (im
folgenden „senseLAN“ genannt) und dem Kunden (im folgenden
„Kunde“ genannt) getroffen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der senseLAN GmbH
(Stand 2010-10-01) sind integrierender Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung und sind insbesondere bei Unstimmigkeiten aus
der vorliegenden Vereinbarung anwendbar.
2. Leistungen und Voraussetzung
Umfang und Inhalt der Dienstleistung sind auf der Website senselan.ch beschrieben. Voraussetzung für einen Internetzugang
ist ein betriebsbereiter Kabelfernsehanschluss der Rega-Sense AG,
sowie ein Kabelmodem.
Um eine hohe Dienstleistungsqualität zu erreichen, sind ausschliesslich bei senseLAN bezogene Kabelmodems zum Betrieb zugelassen.
3. Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde ist für die Hausinstallation des Kabelfernsehanschlusses
verantwortlich und hat diese entsprechend den technischen Anforderungen ausführen zu lassen. Ebenso fallen der Betrieb der angeschlossenen Geräte in den Verantwortungsbereich des Kunden.
Für Störungen, Unterbrüche oder vollständige Unmöglichkeit des
Internetzuganges, welche auf Mängel der Hausinstallation oder auf
Manipulationen des Kunde zurückzuführen sind, trägt ausschliesslich der Kunde das Risiko. Kosten für das Eingrenzen beziehungsweise Beheben der Störung gehen zu Lasten des Kunden.
senseLAN hat im Fall von Störungen in der Hausverteilanlage, die
Auswirkungen auf andere Dienste Dritter haben, das Recht, sofort
vom Vertrag zurückzutreten.
Verweigert der Hauseigentümer die Errichtung der notwendigen
Tauglichkeit der Hausverteilanlage oder können die technischen
Voraussetzungen nicht eingehalten/erreicht werden, gilt die Anmeldung des Kunden als gegenstandslos.
4. Weiterverkauf
Ein Weiterverkauf der bezogenen Dienstleistung ist nicht gestattet.
Darin eingeschlossen ist die Aufteilung eines Anschlusses auf mehrere Unterparteien.
5. Kabelmodemmiete
senseLAN stellt dem Kunden ein Kabelmodem mietweise zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Kabelmodem mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Das Kabelmodem bleibt während der
gesamten Mietdauer im Eigentum der senseLAN.
Pfand- und Retentionsrecht Dritter sind ausdrücklich wegbedungen.
Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Kunde verpflichtet, senseLAN Mitteilung zu erstatten und die zuständige Amtsstelle auf das Eigentum der senseLAN an der Mietsache
hinzuweisen.
Bei Vertragsauflösung ist der Kunde verpflichtet, das gemietete Kabelmodem der senseLAN zurückzugeben. Bei der Rückgabe von
beschädigten Geräten müssen die Reparatur- bzw. Ersatzkosten
vom Kunden übernommen werden.
Kommt das Kabelmodem durch Diebstahl abhanden, so hat der
Kunde das Abhandenkommen mittels entsprechenden Polizeirapports zu belegen. Im Weiteren ist es dem Kunden untersagt, das
Kabelmodem Dritten zu überlassen, Eingriffe am Kabelmodem vorzunehmen oder das Kabelmodem an einem anderen, als dem vereinbarten Kabelfernsehanschluss einzusetzen.
6. Datenvolumenmessung
Bei einer vertraglich vereinbarten Beschränkung des Datenvolumens bemüht sich senseLAN, eine zuverlässige und der modernen
Technik angepasste Messmethode anzuwenden.
Der Kunde verpflichtet sich, die in Rechnung gestellte Datenmenge
zu akzeptieren, ohne einen Einzelverbindungsnachweis zu verlangen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise der Internet Dienstleistung sind auf der Website senselan.ch publiziert. Die Gebühren sind quartalsweise im Voraus
zu bezahlen.
8. Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die minimale Vertragsdauer für den Internetanschluss beträgt 12 Monate.
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten auf Ende Monat gekündigt werden.
Der Wegzug des Kunden aus dem Einzugsgebiet der Dienstleistungen von der senseLAN oder der Umzug in eine Liegenschaft innerhalb des Einzugsgebietes der Dienstleistungen von senseLAN, die
technisch nicht tauglich ist, heben das Vertragsverhältnis mit Eintritt
des erwähnten Ereignisses nicht automatisch auf.
Eine Rückvergütung von bezahlten Gebühren pro rata temporis ist
nur bei ordentlicher Kündigung möglich.
Sollte sich der Kabelnetzanschluss oder die Hausinstallation bei
Vertragsantritt als nicht tauglich für die Dienstleistung erweisen,
kann der Vertrag per sofort aufgelöst werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Servicevereinbarung unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame
Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
9. Allgemeine Bestimmungen
Auf diesem Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen senseLAN und
dem Kunden ist Tafers. senseLAN ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Servicevereinbarung unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame
Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der
unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.
senseLAN GmbH, Februar 2013
Servicevereinbarung Telefonie
1. Parteien und Gegenstand der Servicevereinbarungen
Die folgende Vereinbarung wird zwischen der senseLAN GmbH (im folgenden „senseLAN“ genannt) und dem Kunden (im folgenden „Kunde“ genannt) getroffen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der senseLAN GmbH (Stand 2010-10-01) sind integrierender Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung und
sind insbesondere bei Unstimmigkeiten aus der vorliegenden Vereinbarung
anwendbar.
2. Leistungen und Voraussetzungen
Umfang und Inhalt der Dienstleistung sind auf der Website senselan.ch beschrieben.
Voraussetzung für den Telefonanschluss ist ein betriebsbereiter Kabelfernsehanschluss der Rega-Sense AG, sowie ein telefonie-taugliches Kabelmodem.
Um eine hohe Dienstleistungsqualität zu erreichen, sind ausschliesslich bei
senseLAN bezogene Kabelmodems zum Betrieb zugelassen. Für den Bezug
der Dienstleistungen benötigt der Kunde mindestens ein geeignetes, analoges Telefon-Endgerät.
senseLAN unterstützt die meisten in der Schweiz zugelassenen Geräte, für
das Nichtfunktionieren von Endgeräten wird jegliche Haftung abgelehnt. senseLAN nimmt auf ihrer Hotline Störungsmeldungen entgegen. Störungen, die
in ihrem Einflussbereich liegen, wird senseLAN versuchen, so rasch wie möglich zu beheben.
3. Verantwortlichkeit des Kunden
Die Benutzung des Anschlusses liegt in der alleinigen Verantwortung des
Kunden, auch wenn diese durch Dritte geschehen ist.
Alle anfallenden Gebühren, welche sich durch die Benutzung des Anschlusses ergeben, sei es durch die Benutzung von kostenpflichtigen Telefon-Angeboten oder auf ausdrücklichen Wunsch sind vom senseLAN-Kunden zu bezahlen.
Der Kunde ist für jede Benutzung seines Telefonanschlusses in Zusammenhang mit den Dienstleistungen verantwortlich, ebenso für die Benutzung
durch Dritte.
Alle in Rechnung gestellten Gebühren für die Benutzung der Dienstleistungen
über seinen Telefonanschluss sind durch den Kunden zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen im Rahmen der vertraglichen Vorschriften und nach dem anwendbaren Recht zu benutzen.
senseLAN übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der Mitteilungen,
die der Kunde übermittelt oder Dritten zugänglich macht. senseLAN behält
sich vor, nach eigenem Ermessen den Dienst ohne vorherige Benachrichtigung zu sperren, falls dieser Inhalte übermittelt, die zu einer Haftbarkeit führen könnten oder diesen Vertrag oder anwendbares Recht potentiell oder tatsächlich verletzen.
Der Kunde anerkennt, dass insbesondere, aber nicht abschliessend, die
Übermittlung von Material oder Informationen, die gegen das anwendbare
Recht verstossen, das Tätigen von unerwünschten Werbeanrufen oder das
Übermitteln von unerwünschten Werbemitteilungen oder sonstigen unverlangten Mitteilungen, die Belästigung von Drittpersonen etc. sowie alle Tätigkeiten, die diesen Vertrag oder anwendbares Recht potentiell oder tatsächlich
verletzen, nicht erlaubt sind und zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags
durch senseLAN führen können.
senseLAN ist berechtigt, bei Vertragsverletzungen des Kunden den Dienst
ausser Betrieb zu setzen, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder
hergestellt ist. Bei Abschaltung des Dienstes aus obgenannten Gründen bleiben Notfallnummern im Rahmen der gesetzlichen Auflagen erreichbar.
4. Flatrate Dienstleistung
Die Flatrate Dienstleistung bezieht sich ausschliesslich auf Gespräche ins
Schweizer Festnetz. Andere Verbindung sind davon ausgeschlossen und
werden zu den entsprechenden Standardtarifen verrechnet.
Bei der Flatrate Dienstleistung hat der Kunde (ausschliesslich Privatkunden)
das Recht, das Festnetz während maximal 10000 Minuten pro Monat kostenlos zu nutzen. Danach wird rückwirkend der Standardtarif verrechnet, sofern
diese nicht bereits mit der Rechnung abgerechnet wurden.
Zudem hat senseLAN das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 7
Tagen auf einen beliebigen Zeitpunkt ausserordentlich aufzulösen.
4. Hausinstallation und Kabelmodem
Der Kunde ist für die Hausinstallation des Kabelfernsehanschlusses verantwortlich und hat diese entsprechend den technischen Anforderungen ausführen zu lassen. Ebenso fallen der Betrieb der angeschlossenen Geräte in den
Verantwortungsbereich des Kunden. Für Störungen, Unterbrüche oder vollständige Unmöglichkeit des Internetzuganges, welche auf Mängel der Hausinstallation oder auf Manipulationen des Kunde zurückzuführen sind, trägt
ausschliesslich der Kunde das Risiko. Kosten für das Eingrenzen beziehungsweise Beheben der Störung gehen zu Lasten des Kunden.
senseLAN hat im Fall von Störungen in der Hausverteilanlage, die Auswirkungen auf andere Dienste Dritter haben, das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten.
Verweigert der Hauseigentümer die Errichtung der notwendigen Tauglichkeit
der Hausverteilanlage oder können die technischen Voraussetzungen nicht
eingehalten/erreicht werden, gilt die Anmeldung des Kunden als gegenstandslos.
Die Überlassung des Kabelmodems an Dritte sowie der Anschluss an eine
andere als die vertraglich bezeichnete Standortadresse ist untersagt.
Bei Störungen des Kabelmodems ist senseLAN zu benachrichtigen. senseLAN ist für den Ersatz eines defekten Kabelmodems besorgt. Ein Anspruch
auf Rückvergütung infolge Ausfalls des Kabelmodems auch in Zusammenhang mit Gebühren aus anderen Vereinbarungen besteht nicht. Ebenso wenig können aus Schäden an angeschlossenen Geräten Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
Wird senseLAN das Kabelmodem als gestohlen gemeldet, benötigt senseLAN maximal einen halben Arbeitstag, um den Anschluss zu sperren. Der
Kunde hat die Pflicht, einen Diebstahl unverzüglich bei der Hotline zu melden
sowie einen entsprechenden Polizeirapport innert Wochenfrist an senseLAN
zu übermitteln. Allfällige Verbindungskosten, welche in dieser Zeit anfallen,
gehen zu Lasten des Kunden.
Die Installation des Kabelmodems ist Sache des Kunden. Dies gilt ebenso für
die Telefonausrüstung und allfällige Hausverteilanlagen.
senseLAN übergibt dem Kunden eine Installationsanleitung für die Modeminstallation eines analogen Telefons. Für unsachgemässe Installation, auch
wenn diese durch Fachhändler oder andere Dritte vorgenommen wurde,
übernimmt senseLAN keine Haftung.
5. Bestellung oder Bezug von Waren und Dienstleistungen
Wenn der Kunde über seinen Telefonanschlüsse Dienstleistungen und Waren bezieht, welche über kostenpflichtige Nummern (z.B: 08xx/09xx) angeboten werden, kann senseLAN solche Beträge auf der Rechnung belasten. Die
Bestimmungen dieser Ziffer kommen auch dann zur Geltung, wenn senseLAN nur mit dem Inkasso für Dritte beauftragt ist. Diese sind direkte und ausschliessliche Ansprechpartner für Beanstandungen betreffend Waren oder
Dienstleistungen im Bezug auf die kostenpflichtigen Nummern.
6. Standorterkennung
Der Kunde verpflichtet sich, seine exakte Adresse (Standort) zu nennen, um
die Standorterkennung bei der Anwahl von Notfallnummern sicherzustellen.
Der Kunde ist sich bewusst, dass die Standortbestimmung bei der Anwahl
von Notfallnummern einzig bei der vorgenannten Standortadresse möglich
ist. Wählt sich der Kunde von einem anderen Standort in eine Notfallnummer
ein, so wird die Standorterkennung nicht gewährleistet. Für diese Standorterkennung bei der Wahl von Notfallnummern ist die Weitergabe der Standortdaten an Dritte gesetzlich vorgeschrieben.
Der Kunde ist verpflichtet, senseLAN einen Wohnungswechsel mindestens 3
Wochen vor dem Umzug schriftlich zu melden.
7. Nummernportierung
Eine Nummernportierung (Mitnahme der Rufnummern) kann nur mittels vorangehender schriftlicher Bevollmächtigung des Kunden durchgeführt werden.
Der Kunde anerkennt, dass eine Portierung bis zu 2 Monate dauern kann. Inaktive Nummern werden nach gesetzlicher Frist gelöscht.
8. Rufnummern
senseLAN teilt dem Kunden eine Rufnummer aus dem ihr von den Telekommunikationsbehörden zur Verfügung gestellten Nummernblock zu. Diese zugewiesene Rufnummer ist für den Kunden im Rahmen der von senseLAN zu erbringenden Dienstleistungen für die Vertragsdauer exklusiv und nicht übertragbar. Die Rufnummer geht nicht in das Eigentum des Kunden über. Eine
Übertragung von Rufnummern kann nicht an Dritte durch Vererbung, Verkauf,
Verpfändung, Ausleihe, zur Verfügung stellen oder auf sonstige Weise ohne
ausdrückliche Zustimmung von senseLAN übertragen werden.
Kunden können im Rahmen der Dienstleistung Wunschnummern ihre Rufnummer kostenpflichtig auswählen, falls diese noch erhältlich und verfügbar
ist. Der Kunde hat jedoch keinesfalls Anspruch auf eine bereits vergebene
Nummer.
senseLAN übernimmt keine Haftung und Verantwortung für Rechtsstreitigkeiten, welche sich aus einer Zuteilung einer oder mehrerer Nummern wie ganzer Nummernblöcke ergeben.
Die Rufnummer kann ohne Kostenfolge geändert werden, sofern betriebliche
oder technische Gründe eine Rufnummeränderung erforderlich machen oder
die Behörden es fordern. Ein persönlich motivierter Rufnummerwechsel ist
mit Kostenfolge möglich.
9. Verzeichnisse
Der Kunde anerkennt, dass seine Daten auf seinen Wunsch hin in Verzeichnisse eingetragen werden. senseLAN kann Dritte, wie zum Beispiel, aber
nicht abschliessend, Swisscom Directories beauftragen, die Daten eintragen
zu lassen.
senseLAN übernimmt keine Verpflichtung und Haftung für die Überprüfung
auf Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Daten.
10. Weiterverkauf
Ein Weiterverkauf der bezogenen Dienstleistungen ist nicht gestattet. Darin
eingeschlossen ist die Aufteilung eines Anschlusses auf mehrere Unterparteien.
11. Haftung
Die Verbindungen des Telefonanschlusses in das Festnetz werden durch
senseLAN sicher gestellt. senseLAN steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Dienstleistungen ein. Das Ausbleiben von Funktionsstörungen
und Unterbrüchen sowie die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen
und das Erreichen der Notfallnummern kann sie nicht gewährleisten.
senseLAN schliesst im rechtlich zulässigen Umfang jede Haftung für indirekte
Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden, welche durch
höhere Gewalt, Verzug oder infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung
der Dienstleistungen, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten sowie für das
Erreichen der jeweiligen Notfallnummern aus. Auch kann senseLAN keine
Gewährleistung für bestimmte Gesprächskapazitäten geben.
Kabelnetze müssen wie alle physikalischen Übertragungsmedien gewartet
werden. Dadurch können in einem Teilbereich kurzzeitige Ausfälle entstehen.
Vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, zur
Verrichtung von Wartungsarbeiten oder zum Aus- oder Umbau der Leistungsverbesserung notwendig sind, werden soweit wie möglich frühzeitig auf der
Website senselan.ch angezeigt und publiziert.
senseLAN übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit der publizierten Daten.
Wird der Anschluss zum Bezug von Waren und Dienstleistungen Dritter genutzt, gilt senseLAN nicht als Vertragspartner. senseLAN lehnt jegliche Haftung und Gewährleistung im Zusammenhang mit bezogenen Waren oder Dienstleistungen Dritter ab.
12. Preise und Zahlungsbedingungen
Die auf der Website senselan.ch publizierten Preise sind massgebend.
Der Kunde akzeptiert dies mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung. senseLAN behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit ändern zu können. Die
jeweils aktuellen Preise können auf der obengenannten Website eingesehen
werden.
Eine Rechnung gilt auch dann als richtig, wenn der Kunde Einwände gegen
die Rechnung erhebt, die technischen und administrativen Abklärungen von
senseLAN aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben.
Abonnementsgebühren sind quartalsweise im Voraus zu bezahlen. Gesprächsgebühren werden monatlich in Rechnung gestellt.
13. Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die minimale Vertragsdauer für den Telefonanschluss beträgt 12 Monate.
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist
von 2 Monaten auf Ende Monat gekündigt werden.
Der Wegzug des Kunden aus dem Einzugsgebiet der Dienstleistungen von
der senseLAN oder der Umzug in eine Liegenschaft innerhalb des Einzugsgebietes der Dienstleistungen von senseLAN, die technisch nicht tauglich ist,
heben das Vertragsverhältnis mit Eintritt des erwähnten Ereignisses nicht automatisch auf.
Eine Rückvergütung von bezahlten Gebühren pro rata temporis ist nur bei ordentlicher Kündigung möglich.
Sollte sich der Kabelnetzanschluss oder die Hausinstallation bei Vertragsantritt als nicht tauglich für die Dienstleistung erweisen, kann der Vertrag per sofort aufgelöst werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Servicevereinbarung unwirksam sein,
bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten
kommt.
14. Allgemeine Bestimmungen
Auf diesem Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für
alle Rechtsstreitigkeiten zwischen senseLAN und dem Kunden ist Tafers.
senseLAN ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am
Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Servicevereinbarung unwirksam sein,
bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am Nächsten
kommt.
senseLAN GmbH, Oktober 2011
Servicevereinbarung Hosting
1. Parteien und Gegenstand der Servicevereinbarungen
Die folgende Vereinbarung wird zwischen der senseLAN GmbH (im folgenden „senseLAN“ genannt) und dem Kunden (im folgenden „Kunde“ genannt) getroffen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der senseLAN GmbH sind integrierender Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung und sind insbesondere bei Unstimmigkeiten aus der vorliegenden Vereinbarung anwendbar.
2. Leistungen
senseLAN stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Veröffentlichung einer Website zur
Verfügung. Umfang und Inhalt der Dienstleistung sind auf der Website senselan.ch beschrieben.
senseLAN übt keine Kontrolle über die dargebotenen Informationsinhalte des Kunden aus. Die Dateien des Kunden dürfen jedoch insbesondere keine pornografischen, sittenwidrigen, rassistische, etc.
Inhalte enthalten oder in sonstiger Weise gegen anwendbares
Recht verstossen.
senseLAN legt äusserst grossen Wert auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit des von ihr zur Verfügung gestellten Servers. senseLAN bemüht sich, dass der Internetserver mit den Daten des Kunden mit
möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen läuft. Da sich Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten jedoch nicht ganz
vermeiden lassen, kann senseLAN keine Garantie für einen unterbruchsfreien Serverbetrieb gewähren. Schadenersatzansprüche aller Art sind ausdrücklich wegbedungen. senseLAN ist berechtigt,
ohne vorhergehende Ankündigung, den Zugriff auf Daten zu sperren, sollte sie Kenntnis erhalten von der Verletzung dieser Bestimmungen.
3. Verantwortlichkeit
Die Nutzung des von senseLAN zur Verfügung gestellten Servers
und der dazugehörigen Software erfolgt auf eigenes Risiko des
Kunden.
senseLAN übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden, die
dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Daten oder anderer Informationen im Internet entstehen. Ausserdem
übernimmt senseLAN keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden des Kunden aufgrund technischer Probleme, Betriebsunterbrüche, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit
oder sonstiger Gründe.
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, den Server nur gemäss
Anweisung von senseLAN zu nutzen und haftet für Schäden, die er
senseLAN oder anderen Teilnehmern auf dem Server durch unsachgemässen Gebrauch zufügt. Der Kunde verpflichtet sich zur
Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die durch die
Bereitstellung seiner Dateien oder der verwendeten Software, von
Dritten gegenüber der senseLAN geltend gemacht werden.
E-Mail Nachrichten, die vom Kunden über einen der Server der
senseLAN ins Internet übermittelt werden, müssen als Absender
den Namen des Kunden tragen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise der Webhosting Dienstleistungen sind auf der Website senselan.ch publiziert. Die Gebühren sind jeweils 12 Monate im Voraus zu bezahlen.
5. Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die minimale Vertragsdauer für Webhosting Dienstleistungen beträgt 12 Monate auf Ende Jahr. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit
unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich auf Ende eines
Jahres gekündigt werden.
6. Allgemeine Bestimmungen
Auf diesem Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen senseLAN und dem Kunden ist Tafers. senseLAN ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Servicevereinbarung unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame
Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der
unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.
senseLAN GmbH, Oktober 2011
Servicevereinbarung Cloud Speicher
1. Parteien und Gegenstand der Servicevereinbarungen
Die folgende Vereinbarung wird zwischen der senseLAN GmbH (im
folgenden „senseLAN“ genannt) und dem Kunden (im folgenden
„Kunde“ genannt) getroffen.
Die allgemeinen Geschaftsbedingungen der senseLAN GmbH sind integrierender Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung und sind insbesondere bei Unstimmigkeiten aus
der vorliegenden Vereinbarung anwendbar.
2. Leistungen
senseLAN stellt dem Kunden Cloud Speicher auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Speicherung von Daten zur Verfugung. Umfang und Inhalt der Dienstleistung sind auf der Webseite
senselan.ch beschrieben.
Die Dateien des Kunden durfen jedoch insbesondere keine pornografischen, sittenwidrigen, rassistische, etc. Inhalte enthalten oder
in sonstiger Weise gegen anwendbares Recht verstossen.
senseLAN legt ausserst grossen Wert auf eine sehr hohe Zuverlassigkeit des von ihr zur Verfugung gestellten Dienstes. senseLAN
bemuht sich, dass der Server mit den Daten des Kunden mit moglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen lauft. Da sich Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten jedoch nicht ganz vermeiden lassen, kann senseLAN keine Garantie fur einen unterbruchsfreien Betrieb gewahren. Schadenersatzanspruche aller Art sind
ausdrucklich wegbedungen. senseLAN ist berechtigt, ohne vorhergehende Ankundigung, den Zugriff auf Daten zu sperren, sollte sie
Kenntnis erhalten von der Verletzung dieser Bestimmungen.
3. Verantwortlichkeit
Die Nutzung des von senseLAN zur Verfugung gestellten Cloud
Speichers und der dazugehorigen Software erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
senseLAN ubernimmt ausdrucklich keine Haftung fur Schaden, die
dem Kunden durch die Bereitstellung oder Ubertragung seiner
Daten oder anderer Informationen entstehen. Ausserdem ubernimmt senseLAN keine Haftung fur unmittelbare oder mittelbare
Schaden des Kunden aufgrund technischer Probleme, Betriebsunterbruche, Datenverlust, Ubertragungsfehler, Datenunsicherheit
oder sonstiger Grunde.
Der Kunde verpflichtet sich ausdrucklich, den Cloud Speicher nur
gemass Anweisung von senseLAN zu nutzen und haftet fur Schaden, die er senseLAN oder anderen Teilnehmern auf dem Cloud
Speicher durch unsachgemassen Gebrauch zufugt. Der Kunde verpflichtet sich zur Ubernahme aller Haftungsanspruche und Schaden, die durch die Bereitstellung seiner Dateien oder der verwendeten Software, von Dritten gegenuber der senseLAN geltend
gemacht werden.
4. Preise
Die Preise der Cloud Speicher Dienstleistungen sind auf der Website senselan.ch publiziert.
5. Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die minimale Vertragsdauer fur Cloud Speicher Dienstleistungen betragt 12 Monate auf Ende Jahr. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich auf Ende eines Jahres gekundigt werden.
6. Allgemeine Bestimmungen
Auf diesem Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand fur alle Rechtsstreitigkeiten zwischen senseLAN und dem Kunden ist Tafers. senseLAN ist jedoch berechtigt, ihre Anspruche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Servicevereinbarung unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller ubrigen Bestimmungen bleibt davon unberuhrt. Die unwirksame
Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der
unwirksamen Regelung am Nachsten kommt.
senseLAN GmbH, Januar 2017
Servicevereinbarung Colocation
1. Parteien und Gegenstand der Servicevereinbarungen
Die folgende Vereinbarung wird zwischen der senseLAN GmbH (im
folgenden „senseLAN“ genannt) und dem Kunden (im folgenden
„Kunde“ genannt) getroffen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der senseLAN GmbH sind integrierender Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung und sind insbesondere bei Unstimmigkeiten aus
der vorliegenden Vereinbarung anwendbar.
2. Leistungen
senseLAN stellt dem Kunden Platz zur Installation von mit dem Internet verbundenen EDV-Anlagen zur Verfügung.
senseLAN übt keine Kontrolle über die Verwendung der installierten
EDV-Anlagen aus. Diese dürfen jedoch nicht verwendet werden zur
Verbreitung oder Speicherung von pornografischen, sittenwidrigen
oder rassistischen Inhalten, zur Verbreitung von unterwünschten
Werbemails (Spam), zum Eindringen in andere EDV-Systeme
(Hacking), oder in sonstiger Weise gegen Schweizerisches Recht
oder Rechtsordnungen anderer Staaten verstossen.
Erhält senseLAN Kenntnis von Aktivitäten der oben genannten Art,
ist senseLAN ohne vorhergehende Ankündigung zur sofortigen
Ausserbetriebnahme der betroffenen EDV-Anlagen berechtigt.
3. Verantwortlichkeit des Kunden
Die Nutzung des von senseLAN zur Verfügung gestellten InternetZugangs erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
senseLAN übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden
durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Daten oder anderer Informationen im Internet entstehen. senseLAN übernimmt auch
keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden des Kunden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust,
Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe.
Alle vom Kunden installierten Geräte sind durch den Kunden selber
zu versichern. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die durch die Bereitstellung seiner
Dateien, der Nutzung seiner EDV-Anlagen oder der verwendeten
Software, von Dritten gegenüber der senseLAN geltend gemacht
werden. Macht ein Dritter wegen Daten des Kunden Anspruch wegen Unterlassung gegen senseLAN geltend, ist senseLAN berechtigt, die betroffenen EDV-Anlagen so lange ausser Betrieb zu nehmen, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat.
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die zur Verfügung stehende Infrastruktur und seine EDV-Anlagen nur gemäss Anweisung
von senseLAN zu nutzen und haftet für Schäden, die er senseLAN
oder anderen Kunden der senseLAN durch unsachgemässen Gebrauch zufügt.
4. Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die minimale Vertragsdauer für Colocation Dienstleistungen beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung
einer Frist von 3 Monaten schriftlich auf Ende der Vertragsdauer
gekündigt werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Leistungen und Preise der Colocation Dienstleistung sind im
Vertrag zwischen senseLAN und dem Kunden festgehalten. Die
Gebühren sind quartalsweise im Voraus zu bezahlen.
6. Allgemeine Bestimmungen
Auf diesem Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen senseLAN und
dem Kunden ist Tafers. senseLAN ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Servicevereinbarung unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame
Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der
unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.
senseLAN GmbH, Oktober 2011
Les conditions générales de MySports